
Steuerrecht
Steuerberatung von Privatpersonen und Unternehmen. Mit unseren Qualifikationen als Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht optimieren wir Ihre Steuerlast und beraten Sie in steuerlichen Angelegenheiten. Bei uns erwartet Sie stets der Kontakt zu einem Steuerberater/ Fachanwalt für Steuerrecht, der Ihnen als persönlicher Ansprechpartner unmittelbar zur Seite steht. Als Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen Steuerberatern bieten wir Ihnen zudem die Möglichkeit von zahlreichen anwaltlichen Dienstleistungen an (wie z.B. die Erstellung von Verträgen). Wir bieten umfassende Lösungen aus einer Hand.
Steuerberatung für Privatpersonen
- Steuerplanung, Steuergestaltung
- Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
- Erstellung Ihrer Erbschaftsteuererklärung und Beratung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (erfahren Sie mehr zur Erbschaftssteuer)
- Nachfolgeplanung
- Steuerstrafrecht (erfahren Sie mehr zur Steuerstrafrecht)
- Vertretung gegenüber den Finanzbehörden und -gerichten
- Erstellung von steuerrechtlichen Gutachten
- Internationales Steuerrecht
Steuerberatung für Selbständige und Unternehmen
- Laufende Buchführung
- Jahresabschluss
- Erstellung Ihrer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
- Umsatzsteuerliche Beratung, insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften
- Beratung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
- Steuergestaltungsberatung
- Vertretung gegenüber den Finanzbehörden und -gerichten
- Erstellung von steuerrechtlichen Gutachten
- Sonstige steuerliche Beratung (Einkommensteuer, Bilanzsteuerrecht, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, etc.)
Unsere aktuellsten Beiträge zum Thema Steuern:
Die Berichtigung einer Rechnung wirkt auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück!
Nimmt ein Unternehmer eine Rechnungsberichtigung für eine von ihm erbrachte Leistung for, wirkt dies auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Grundsatzurteil vom 20. Oktober 2016 V R 26/15 entgegen der bisherigen Praxis der Finanzämter (und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung) entschieden.
Haushaltsnahe Dienstleistung und Steuerermäßigung: Neues vom Bundesfinanzministerium
Meist können Sie mehr absetzen als Sie denken. Erfahren Sie hier, welche Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung, Handwerkerleistung, etc. absetzbar sind.
Zur steuerlichen Behandlung von Erstattungen der Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms
Erstattet eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms dem Krankenversicherten die von ihm getragenen Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, mindern diese Zahlungen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. Juni 2016 X R 17/15 nicht die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge.